| News-Kategorie: | Alle News Prof. Marauhn |
| Eingestellt von: | Univ.- Prof. Dr. Thilo Marauhn, M.Phil. |
| Eingestellt am: | 04.02.2010 |
Im Sommersemester 2010 werde ich ein Blockseminar zum internationalen Menschenrechtsschutz anbieten, in dessen Mittelpunkt Rechtsfragen so genannter Binnenflüchtlinge oder Intern Vertriebener stehen. Die Zahl der Binnenflüchtlinge, also solcher Personen, die gewaltsam aus ihrer angestammten und rechtmäßigen Heimat vertrieben wurden, bei ihrer Flucht aber keine Staatsgrenze überschritten haben und im eigenen Land verblieben sind, nimmt seit Jahren deutlich zu. Die sogenannte Binnenflucht hat unterschiedliche Gründe; es kann sich um bewaffnete Konflikte, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Naturkatastrophen. Status und Schutz von Binnenflüchtlingen sind völkerrechtlich nach wie vor nicht klar geregelt. Weder gibt es eine universelle Konvention zum Schutz dieser Personen noch hat eine internationale Organisation ein klares Mandat zu ihrem Schutz. Es gibt noch nicht einmal eine klare (völkerrechtliche) Definition. Immerhin gibt es Leitlinien des UN-Sonderbeauftragten zum Schutz der Menschenrechte Intern Vertriebener. Diese werden von vielen Hilfsorganisationen und Regierungen beachtet, sind aber völkerrechtlich nicht verbindlich. Die Afrikanische Union hat am 22.10.2009 in Kampala eine Konvention zur Zeichnung aufgelegt und betritt damit völkerrechtlich Neuland. |
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Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Univ.-Prof. Dr. Thilo Marauhn