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Europäisierung und Internationalisierung des Rechts (SPB 4)

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Das "neue" Staatsexamen - Die Bedeutung der Schwerpunktbereiche

Für alle Studierenden, die sich nach dem 1. Juli 2006 zum Ersten Staatsexamen anmelden, richtet sich die Prüfung nach der "neuen" Examensordnung, d.h. dem JAG in der Fassung vom 15. März 2004 (GVBl. I S. 158) und der JAO in der Fassung vom 25. Oktober 2004 (GVBl. I S. 316). Alle entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs.

Das Staatsexamen unterteilt sich danach in den staatlichen Prüfungsteil und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die staatliche Prüfung bezieht sich auf die Pflichtfächer. Sie besteht in Hessen aus sechs Klausuren (zwei im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht und eine im Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht) und einer mündlichen Prüfung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Sie zählt insgesamt 70 %. Für diesen staatlichen Teil ist das Justizprüfungsamt (JPA) Hessen zuständig.

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bezieht sich auf den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich. Die sieben Schwerpunktbereiche lösen die bisherigen Wahlpflicht- und Wahlfächer ab. Die Prüfung besteht an der Justus-Liebig-Universität Gießen aus einer Hausarbeit (Bearbeitungszeit: 4 Wochen) und einer mündlichen Prüfung. Sie zählt insgesamt 30 %. Die Abschlussnote im Schwerpunktbereich setzt sich zu zwei Dritteln aus der Hausarbeit und zu einem Drittel aus der mündlichen Prüfung zusammen. Für diesen universitären Teil ist das Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Giessen zuständig.

Das Schwerpunktbereichsstudium soll ca. zwei Semester in Anspruch nehmen; ausgehend von einem Regelstudienverlauf wird das Schwerpunktbereichsstudium für das sechste und siebte Fachsemester empfohlen.

Die genaue Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums hängt zunächst von dem gewählten Schwerpunktbereich ab. Danach richten sich die zu besuchenden Veranstaltungen. Jeder der sieben Schwerpunktbereiche gliedert sich in die jeweiligen Pflichtveranstaltungen (im Umfang von 8 Semesterwochenstunden) und die entsprechenden Wahlveranstaltungen (im Umfang von 6 Semesterwochenstunden). Obligatorisch ist darüber hinaus die Teilnahme an einem Seminar im gewählten Schwerpunktbereich (2 Semesterwochenstunden).

Die weiteren Einzelheiten sind der neu gefassten Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 01.04.2009 zu entnehmen.


Der Schwerpunktbereich 4: Europäisierung und Internationalisierung des Rechts

Der Schwerpunktbereich "Europäisierung und Internationalisierung des Rechts" (SPB 4) baut auf dem Pflichtstoff des Europarechts sowie des allgemeinen Öffentlichen Rechts auf und soll eine berufsqualifizierende Spezialisierung im Bereich des europäischen und internationalen Rechts (Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht) ermöglichen.

Der räumliche Aktionsradius wirtschaftlicher und politischer Akteure hat in den letzten Jahren ebenso intensiv zugenommen wie die persönliche Mobilität der Menschen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein auch völkerrechtlich gefordertes friedliches Miteinander der Staaten. Jede grenzüberschreitende Tätigkeit sieht sich jedoch mit unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen konfrontiert. Um die dadurch entstehenden Transaktionskosten zu minimieren und bestimmte Mindeststandards zu gewährleisten, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine supranationale Rechtsordnung und die universelle Staatengemeinschaft zahlreiche völkerrechtliche Rechtssätze geschaffen. Die Einwirkung dieses Rechts auf die nationalen Rechtsordnungen nimmt beständig zu und stellt eine gewaltige Herausforderung dar, weil es heute nicht mehr nur um die bloße Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben geht, sondern auch darüber hinausgehende Anpassungsnotwendigkeiten in den nationalen Rechtsordnungen verarbeitet werden müssen. Vertiefte Kenntnisse im Europarecht sowie Grundkenntnisse im Völkerrecht, im Internationalen Privatrecht und in der Rechtsvergleichung sind für jede praktische Tätigkeit mit europäischem und sonstigem internationalen Bezug unerlässlich.

Der Schwerpunktbereich 4 bietet besondere Synergieeffekte für diejenigen Studierenden, die parallel den vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen angebotenen international ausgerichteten Studiengang Magister Juris Internationalis belegen. Verknüpft ist der Schwerpunktbereich mit dem Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung derJustus-Liebig-Universität.

Die Wahl des Schwerpunktbereichs 4 eignet sich vor allem als Vorbereitung für folgende Berufsfelder:
  • Jurist/ Juristin in größeren, international tätigen Wirtschaftsunternehmen,
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in einem europäisch oder international ausgerichteten Tätigkeitsfeld,
  • Jurist/ Juristin in der öffentlichen Verwaltung,
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Europäischen Union oder einer Internationalen Organisation,
  • Jurist/ Juristin in international (etwa auch menschen- oder umweltrechtlich) ausgerichteten Nichtregierungsorganisationen,
  • Richter/Richterin mit europäisch oder internationalem Schwerpunkt

In diesem Schwerpunktbereich sollen folgende Kenntnisse erworben werden:
  • vertiefte Kenntnisse im Europarecht,
  • Grundkenntnisse im internationalen Recht und im Völkerrecht, sowie
  • ein vertieftes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen nationalem und internationalem Recht unter Berücksichtigung der Erfordernisse der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen i.S.d. § 6 Absatz 1 JAG.

Praxisbezug

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 4 wird ein besonderer Akzent auf die Einbeziehung praktischer Elemente in die Ausbildung gelegt. Das kommt schon in der intensiven Unterstützung Studierender im Rahmen so genannter Moot Courts (simulierter Gerichtsverhandlungen) zum Ausdruck. Ferner werden - soweitmöglich - im Jahresrhythmus zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen folgende Praxisveranstaltungen angeboten:

  • Exkursion zum Europäischen Gerichtshof (Luxemburg) oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)
  • Exkursion zum Internationalen Gerichtshof (Den Haag), zum Internationalen Strafgerichtshof (Den Haag), zum Seegerichtshof (Hamburg) oder zur Welthandelsorganisation (Genf)
  • Exkursion nach Berlin mit Besuch beim Auswärtigen Amt

Die Verbindung zwischen Universitätsausbildung und Praxis zeigt sich zudem im Forum Juris Internationalis (mehrere Vortragsveranstaltungen in jedem Semester). Es informiert unter Beteiligung von Praktikern mit einschlägiger Expertise über aktuelle Probleme des europäischen und internationalen Rechts.

Pflichtveranstaltungen (8 SWS) (Werden im Jahresrhythmus angeboten)

  • Europarecht III (Europäisches Wirtschaftsrecht mit Bezügen zur WTO)
  • Völkerrecht I (Allgemeines Völkerrecht)
  • Europarecht IV (EU-Recht: Vertiefung im institutionellen Recht und Verhältnis zum völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz in Europa)
  • Internationales Privatrecht

Wahlveranstaltungen und Seminare (6 plus 2 SWS) (Werden je nach Verfügbarkeit angeboten)

  • Europarecht V (Europäischer Grund- und Menschenrechtsschutz)
  • Völkerrecht II (Recht der Vereinten Nationen)
  • Völkerrecht III (Umwelt- und Wirtschaftsvölkerrecht)
  • Verfassungsvergleichung
  • Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (nur einstündig)
  • Europäisches und Internationales Strafrecht
  • Deutsches, europäisches und internationales Flüchtlingsrecht
  • Europäisches Ressourcenrecht (Jean-Monnet-Modul), wird vom Schwerpunktprüfungsamt normalerweise nicht als Wahlveranstaltung anerkannt
  • Völkerrechtsgeschichte
  • Moot Court

Die Lehrenden im Schwerpunktbereich 4

Allgemeine Informationen: