Für Studierende mit ausländischem Studienabschluß im Fach Rechtswissenschaft bietet der Fachbereich den postgraduierten einjährigen Studiengang eines Magister Legum (LL.M.) an. Studierenden, die in Gießen nach Abschluß ihres ausländischen vollen juristischen Studiums eine Zusatzqualifikation im deutschen und europäischen Recht erwerben wollen, soll mit diesem Studiengang die Möglichkeit geboten werden, sich in dem Rechtsgebiet ihrer Wahl vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und dies durch die Ablegung einer Prüfung zu bestätigen und durch die Verleihung des Magistergrades auch nach außen zu dokumentieren. Die Einzelheiten der Voraussetzungen und Anforderungen sind in der Magisterordnung des Fachbereichs vom 19. März 1999 festgelegt. Die wichtigsten sind:
- der erfolgreiche Abschluß eines dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbaren und gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland;
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;
- ein zusammenhängendes Studium von einem Studienjahr (= 2 Semester) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Giessen, mit Lehrveranstaltungen von 12 Semesterwochenstunden pro Semester;
- der Erwerb von 5 Leistungsnachweisen;
- die Anfertigung einer Magisterarbeit über ein selbst gewähltes, aber mit einem Betreuer abgesprochenes Thema;
- ein mündliches Kolloquium über die Magisterarbeit. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Dekan im Benehmen mit dem Studienbetreuer.
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